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Schicksal der Tagelöhnerwitwe Clara Geißlerin,
die bei der 3. Folter am 23.8.1597 starb. 
 
Von der Folter erlöst, widerrief sie alle diese Aussagen, als von der Marter erzwungen, es sei alles Einbildung und nichts davon wahr.
Die Inquisitoren beschlossen darauf, man solle vorerst die Delinquentin gefänglich verwahren und ihr nichts zu essen geben, um zu sehen, ob ihr Buhle, der Teufel, sie speise; inzwischen aber etliche der von ihr genannten „Unholdinnen“ einzuziehen und mit der „Gütlichkeit“ oder „Schärfe“ zu befragen. Als dann eine der Eingezogenen die allergrößten Untaten von der Klara Geißlerin zu berichten wusste, wurde diese von neuem der Folter unterworfen; sie bejahte wiederum alles, was man ihr vorsagte, widerrief aber, vom „Bocke“ losgelassen, wieder alles.
Bei der dritten Folterung, die mehrere Stunden dauerte, kam endlich das „Bekenntnis“ heraus: „Sie habe länger denn 40 Jahre mit dem Teufel Unzucht getrieben, der bald als Katze, bald als Hund, oft auch als Floh oder Wurm zu ihr gekommen sei. Sie habe wohl auch über 240 Personen ermordet, habe dem Teufel 17 Kinder geboren, die sie alle gemordet, von deren Fleisch sie gegessen und deren Blut sie getrunken. Sie habe Wetter gemacht und habe die ganze Stadt anzünden wollen, so nicht einer ihrer teuflischen Buhlen es widerraten, dieweil er darin noch mehr zu heren machen wolle“.
Während der Folterung wurde sie bleicher und matter; nach Beendigung des Henkerwerkes sank sie entseelt zu Boden. „Der Teufel hat Sie”, so lautet das Gerichtsprotokoll „nichts mehr offenbaren lassen wollen und deshalb ihr den Hals umgedreht“. Ihre Leiche wurde verbrannt.
 
Quelle: Spielmann, Karl-Heinz: Die Hexenprozesse in Kurhessen, S. 149 ff.
 
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Letzte Aktualisierung am 06.05.2022
 
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